Absicherung Ihrer Einlagen
Da die gesetzlich bindende Einlagensicherung bei E-Geld nicht greift, sieht das maltesische FINANCIAL INSTITUTIONS ACT unter Pkt. 10 Abs. (b) besonders strenge Regeln für den Einlagenschutz von Kunden vor.
So müssen E-Geld Finanzinstitute ihre Gelder getrennt von anderen Vermögenswerten verwalten, sodass im Fall einer Insolvenz die E-Geld-Konten und Guthaben vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind. Daher werden diese auf Treuhandkonten bei Großbanken mit besonders hoher Reputation verwaltet.